Tätigkeitsbereich allgemein
Österreichische Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Da Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Der einzelne Rechtsanwalt
wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen
und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber
Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen.
Seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihm vor allem auch, Streit
zu verhindern. Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein
hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung. |